Das Starke Familien Gesetz soll deutschlandweit helfen Familien zu stärken und vor allem soll auch das Bildungs- und Teilhabepaket erweitert und das -verfahren vereinfacht werden. Das Bildungs- und Teilhabepaket (kurz BuT) steht Familien zur Verfügung, die Kinderzuschlag, Hartz IV, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Asylbewerber-Leistungen erhalten. Jedoch ist die Beantragung aufwändig und die Bearbeitung innerhalb der Leistungsstellen langwierig, sodass das Geld in der Vergangenheit den Familien größtenteils nicht zugute gekommen ist. Das Starke Familien Gesetz wurde im Frühjahr 2019 beschlossen und ist dann zum 1.7. bzw. 1.8.2019 in Kraft getreten.

Hier nun in Kürze alle Neuerungen, die das BuT betreffen:

  • Gemeinschaftliches Mittagessen in Kita und Schule ist kostenfrei
  • Fahrkarten sind kostenfrei
  • Der Betrag für die Erstausstattung für Schulmaterialien wurde erhöht. Das Geld wird von allein auf das Konto der Familien überwiesen
  • Nachhilfe kann beantragt werden, ohne dass Versetzungsgefahr vorliegt
  • Der Betrag für Mitgliedsbeiträge wurde erhöht
  • Familien erhalten jetzt 15€ pro Monat, statt 10€ pro Monat – außerdem entfällt der Antrag auf soziale und kulturelle Teilhabe – es genügt die Vorlage einer Mitgliedsbescheinigung. (Außer bei Wohngeld oder Kinderzuschlag, da muss dann doch wieder der BuT Antrag ausgefüllt werden)

An dieser Stelle gibt es sehr viel Interpretationsspielraum. In der Anweisung des BMFSFJ steht “pauschal 15€ pro Monat”. Das könnte bedeuten, dass Familien wirklich 180€ im Jahr mehr bekommen.

  • egal, ob sie nur einen Monat Mitglied sind oder 12 Monate
  • egal, ob der Mitgliedsbeitrag 1€ pro Monat beträgt oder 15€ (oder in Hamburg sogar bei kostenfreien Angeboten)
  • egal, ob sie die Mitgliedschaft erst am Ende des Bezugszeitraums beantragen oder gleich zu Beginn, sie würden den Betrag ggf. trotzdem vollständig erhalten.

Um die Verwirrung komplett zu machen, können sich die Ämter entscheiden, ob sie das Geld an den Anbieter überweisen, Gutscheine ausgeben oder das Geld an die Familien direkt überweisen. Die Direktüberweisung an die Familien ist neu. So verwalten Familien ihr Geld selbst und haben monatlich ein paar Euro mehr auf dem Konto.

So beantragt man soziale und kulturelle Teilhabe über das BuT in Berlin:

  • Suche dir ein passendes Angebot raus, dass anerkannt ist in der Jugend und .. , wenn du unsicher bist sprich vorher mit deinem Sachbearbeiter ab, ob das Angebot anerkannt ist.
  • Melde dich bei dem Angebot deiner Wahl an.
  • Lasse dir eine Bestätigung der Mitgliedschaft ausstellen
  • Reiche so schnell wie möglich diese bei deiner Leistungsstelle ein. (Jobcenter, Sozialamt, Wohngeldstelle…)
  • Die Leistungsstelle prüft die Berechtigung und ob das Angebot gefördert werden kann
  • Nach Bewilligung überweist dir das Jobcenter am Ende des Monats 15€ mehr auf dein Konto. Von diesem Geld, kannst du deine Mitgliedschaft bezahlen.
  • Das Restgeld steht euch zur freien Verfügung.

Wichtig! Eine aktuelle Mitgliedschaftsbestätigung muss immer neu eingereicht werden, wenn du einen neuen Antrag auf Grundleistungen stellst.