Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in den AGB die gewohnte männliche Sprachform verwendet. Dies impliziert jedoch keine Benachteiligung des weiblichen bzw. diversen Geschlechts, sondern soll im Sinne der sprachlichen Vereinfachung als geschlechtsneutral zu verstehen sein.

  1. Leistungsanbieter von Librileo

Viva Equality gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend Librileo), 

Unternehmenssitz: Kantstr. 75, 10627 Berlin, Deutschland,

überbezirklich tätiger Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII (anerkannt am 21.11.2017 in Berlin),

gemeinnütziger Zweck nach Abgabenordnung §52 Abs. 2 Satz 1 – Nr. 7,

HRB 165471 B – Amtsgericht Berlin Charlottenburg,

vertreten durch die Geschäftsführer Julius Bertram und Sarah Seeliger,

Postanschrift: Librileo, Kantstraße 91, 10627 Berlin,

Kundenservice: +49 30 577 130 042, E-Mail: info@librileo.de, Geschäftsstelle: +49 30 5528 1477, Web: librileo.de

  1. Geltung der AGB 

Für Mitgliedschaften (u.a. Librileo Vorleseclub, LeoPLUS) und Buchbestellungen gelten die nachfolgenden AGB. Librileo behält sich vor, sie mit Wirkung für die Zukunft zu ändern wie auch Preisanpassungen vorzunehmen, wenn hierfür sachliche Gründe vorliegen. Librileo wird dem Vertragspartner die geplanten Änderungen spätestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderungen schriftlich oder in Textform mitteilen und ihn auf sein Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Bedeutung seines etwaigen Schweigens besonders hinweisen. Die Änderungen gelten als vom Vertragspartner angenommen, wenn dieser nicht binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung Librileo gegenüber schriftlich oder in Textform widerspricht. Das Kündigungsrecht des Vertragspartners nach Ziffer 7. bleibt hiervon unberührt.

  1. Begriffsdefinition

“Vertragspartner”: eine natürliche oder juristische Person, die die Mitgliedschaft bei Librileo für ein/mehrere Kind/er abschließt. Vertragspartner kann sowohl „Verbraucher“ (jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann) als auch „Unternehmer“ (eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt) sein.

“Mitglied”: Kind, für das eine oder mehrere Mitgliedschaft/en bei Librileo abgeschlossen wurden und die Mitgliedsbeiträge entrichtet werden. 

“Zahlende”: eine natürliche oder juristische Person, die die Mitgliedsbeiträge oder den Kaufpreis der Bücher entrichtet (u.a. Vertragspartner, Spender).

“Partner”: eine natürliche oder juristische Person, die für die Umsetzung des Leseförderprogramms in einem Auftrags-/Vertrags-/Kooperationsverhältnis zu Librileo steht (u.a. ehrenamliche:r Vorleser:in, Leseort, Zahlungsdienstleister, Zustellungsdienst, Forschungsinstitut).

“BuT-Antrag”: Antrag auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bei der Librileo-Mitgliedschaft nach § 28 SGB II (ALG II und Sozialgeld), § 34 SGB XII (Sozialhilfeberechtigte), § 3 Abs. 3 AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz), § 6b BKGG i.V.m. § 28 SGB II (Wohngeld und Kinderzuschlag). Die Mitgliedsbeiträge der Librileo-Mitgliedschaft können mithilfe eines BuT-Antrags durch die dafür zuständige Leistungsstelle aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erstattet, bezuschusst bzw. übernommen werden. Die Erstattung, Bezuschussung bzw. Übernahme der Mitgliedsbeiträge ist von der Anspruchsberechtigung des Vertragspartners und vom BuT-Antragsverfahren jeweiliger Städte, Kommunen und Ämter abhängig. Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket müssen durch die erziehungsberechtigte Person beantragt werden, die u.a. für die Richtigkeit der Angaben bei der Antragstellung verantwortlich ist. Librileo hat keinerlei Einfluss auf die Bearbeitungszeit, Bewilligungsdauer wie auch die Entscheidung über die Bewilligung bzw. Nicht-Bewilligung eines Antrages und die Auszahlungsmodalitäten.

„Buchbestellung“: Bei den Buchbestellungen handelt es sich ausschließlich um Bücher, die in der Eigenproduktion von Librileo entstanden sind. Bücher fremder Produktionen und Verlage können bei Librileo nicht bestellt werden.

“Vertragsabschluss”: Datum der Unterschrift / Bestellung durch den Vertragspartner.

  1. Mitgliedschaftsgegenstand

I. Die LeoPLUS-Mitgliedschaft beinhaltet den Zugang zum Online-Mitgliederbereich, in dem u.a. auf Vorlesevideos zugegriffen werden kann. Der Online-Mitgliederbereich ist ein geschlossener Bereich, zu dem nur Mitglieder Zugang haben. In diesem Bereich können Mitglieder auf Vorlesevideos zugreifen. Der Bereich ist ausschließlich Librileo Mitgliedern vorbehalten. Die Zugriffsdaten dürfen nicht weitergereicht werden. Der Zugriff ist ausschließlich aus Deutschland erlaubt.

II. Die Librileo-Mitgliedschaft beinhaltet regelmäßig stattfindende LIVE-Lesestunden, den Erhalt von begleitendem Lernmaterial (u.a. Librileo-Buchbox alle drei Monate) und den Zugang zum Online-Mitgliederbereich. Die Lesestunden führt Librileo selber oder in Kooperation mit Partnern in regelmäßigen Abständen durch. Das begleitende Lernmaterial soll spätestens 90 Tage nach der Zahlung der Mitgliedsbeiträge (entscheidend ist dabei das Datum des Zahlungseinganges bei Librileo) für das Mitglied ausgeliefert werden. Das begleitende Lernmaterial (samt Kinderbuch, kleines Spiel und Ratgeber mit Tipps & Tricks) ist altersgerecht und themenbezogen, und soll dem Mitglied in regelmäßigen Abständen von drei Monaten für die Dauer aktiver Mitgliedschaft zugesendet werden. Der Vertragspartner ist verpflichtet, das begleitende Lernmaterial für die Dauer der aktiven Mitgliedschaft anzunehmen und dem Mitglied bereitzustellen. Für begleitendes Lernmaterial, welches an den Vertragspartner für das Mitglied über einen Partner ausgeliefert wird, ist Librileo nur bis zum Zeitpunkt der Übergabe des Lernmaterials an den Partner verantwortlich. Die Übergabe eines jeden Lernmaterials an den Partner erfolgt einmalig. Die Zustellung obliegt dem Partner.

Hinsichtlich der Mitgliedschaften erhält der Vertragspartner eine allgemeine Beschreibung inklusive aller sonstigen zum Abschluss der Mitgliedschaft notwendigen Informationen auf der Website von Librileo. Dem Vertragspartner ist bekannt, dass er beim Abschluss der Mitgliedschaft die Vorlese-Themen der LIVE-Lesestunden, die Inhalte im Online-Mitgliederbereich wie auch den Inhalt des begleitenden Lernmaterials, d.h. die jeweiligen Kinderbücher, Spielelemente usw., nicht vorher mitgeteilt bekommt. Der Vertragspartner hat keine Mitsprache- bzw. Mitbestimmungsrechte bei der Gestaltung und der Umsetzung der Mitgliedschaftsbestandteile von Librileo. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf u.a. ein konkretes Vorlese-Thema, ein bestimmtes Kinderbuch oder Spielelement oder bestimmte Vorlese-/Bastelvideos. Die auf der Website von Librileo gezeigten Themen und Inhalte sind beispielhaft und dienen rein der Veranschaulichung der Mitgliedschaftsbestandteile von Librileo. Librileo weist darauf hin, dass das Aussehen und die Beschaffenheit der Komponenten des Leseförderprogramms variieren können (d.h. die Vorlese-Themen, die dabei genutzten Bücher und weitere Materialien, wie auch die Bücher und Spielelemente in den Buchboxen können von Mitglied zu Mitglied unterschiedlich sein).

  1. Zustandekommen der Mitgliedschaft 

Der Vertragspartner kann ein oder mehrere Kind/er bei Librileo anmelden. Beim Abschluss der Mitgliedschaft darf am Tag der Anmeldung das anzumeldende Kind nicht älter als sechs Jahre und neun Monate alt sein. Während der Anmeldung werden Angaben zum Kind, zum Vertragspartner und zum Zahlenden erhoben. Um die Anmeldung vollständig abzuschließen, muss der Vertragspartner den AGB und der Datenschutzerklärung ausdrücklich zustimmen, sonst kann die Mitgliedschaft nicht abgeschlossen werden.

Die Anmeldung kann online auf der Webseite von Librileo oder offline mit einer Mitgliedsvereinbarung erfolgen. Erfolgt die Anmeldung mit einer Mitgliedsvereinbarung, so ist die für die Wohnort-Region des Vertragspartners gültige Mitgliedsvereinbarung zu nehmen, vollständig auszufüllen und zu unterschreiben (gilt sowohl für händische als auch elektronische Unterschriften). In Abhängigkeit von der Wohnort-Region des Vertragspartners und von der Anspruchsberechtigung auf das BuT ist ein untrennbarer Teil der Mitgliedsvereinbarung ein SEPA-Lastschriftmandat (betrifft u.a. selbstzahlende Vertragspartner wie auch Vertragspartner aus Wohnort-Regionen, in denen die BuT-Leistung von der Leistungsstelle auf das Bankkonto der Familie erstattet werden kann), das Librileo oder den von Librileo beauftragten Zahlungsdienstleister zur professioneller Zahlungsabwicklung im SEPA-Lastschriftverfahren ermächtigt, die Mitgliedsbeiträge vom Konto des Zahlenden während der aktiven Mitgliedschaft einzuziehen.

Das Präsentieren des Leseförderprogramms von Librileo stellt seitens Librileo kein Angebot zum Abschluss einer Mitgliedschaft dar. Mit dem Vertragsabschluss gibt der Vertragspartner ein verbindliches Angebot zum Abschluss einer Mitgliedschaft ab.

Die Mitgliedschaft kann binnen vierzehn Tagen nach dem Vertragsabschluss widerrufen werden. Die vollständige Widerrufsbelehrung wie auch ein Muster-Widerrufsformular ist auf librileo.de/widerrufsbelehrung zu finden.

Auf Wunsch erhält der Vertragspartner nach Vertragsabschluss eine Mitgliedsbescheinigung (u.a. in Form einer Kopie der Mitgliedsvereinbarung, die dem Vertragspartner per E-Mail geschickt wird), um die Erstattung, Bezuschussung bzw. Übernahme der Mitgliedsbeiträge durch die zuständige Leistungsstelle zu beantragen. Die aktive Mitgliedschaft beginnt am ersten Tag des Monats für den der erste Mitgliedsbeitrag entrichtet wurde; in Fällen, in denen die Mitgliedsbeiträge durch Direktzahlung der Leistungsstellen an Librileo entrichtet werden, ist dabei das Datum des Zahlungseinganges auf das Bankkonto von Librileo entscheidend. 

  1. Hinweise auf die technischen Schritte, die zur Anmeldung und ggf. zum Ausfüllen eines BuT-Antrages führen 

Der Vertragspartner füllt die für seine Wohnort-Region gültige Mitgliedsvereinbarung von Librileo händisch oder elektronisch (u.a. auf einem dazu geeigneten Tablet) aus oder gibt auf der Website von Librileo in die sich öffnende Eingabemaske die für einen Vertragsabschluss notwendigen Angaben zum Kind, zum Vertragspartner und zum Zahlenden ein. Der Vorgang kann jederzeit u.a. durch Schließen des Browserfensters abgebrochen werden. Beim Vertragsabschluss auf der Webseite von Librileo gibt der Vertragspartner durch Anklicken des Bestätigungsbuttons ein verbindliches Angebot zum Abschluss der Mitgliedschaft ab.

  1. Dauer und Kündigung der Mitgliedschaft

I. Die LeoPLUS-Mitgliedschaft wird monatlich abgewickelt. Die Mitgliedschaftsdauer, sofern nicht gekündigt, wird automatisch um das nächste Monat verlängert.

II. Die Librileo-Mitgliedschaft wird in sog. Quartalen (d.h. in drei aufeinander folgenden beitragspflichtigen Monaten) abgewickelt. Die Mitgliedschaft wird für einen Mindestzeitraum von drei beitragspflichtigen Monaten abgeschlossen. Die Mitgliedschaftsdauer, sofern nicht gekündigt, wird automatisch um das nächste Quartal verlängert.

III. Wurden die LeoPLUS-Mitgliedschaft und die Librileo-Mitgliedschaft zusammen abgeschlossen, wird die Mitgliedschaft auch in sog. Quartalen abgewickelt

Die Kündigung der Mitgliedschaft ist zum Ende eines aktuell laufenden Mitgliedschaftszeitraums möglich (u.a. zu Ende des Monats bei LeoPLUS; zu Ende des dritten/sechsten/usw. beitragspflichtigen Monats bei den restlichen Mitgliedschaften). 

Die Kündigung kann formlos und ohne Nennung von Gründen erfolgen, muss jedoch im Betreff (u.a. Betreff der E-Mail) eindeutig als „Kündigung“ gekennzeichnet sein, und der Text der Kündigung muss folgende Angaben beinhalten, damit die Kündigung eindeutig zugeordnet werden kann: Name und Adresse des Vertragspartners; Vorname, Geburtsdatum und Mitgliedsnummer des Mitglieds, für das gekündigt wird.

Die Kündigung muss spätestens fünf Werktage vor der nächsten Verlängerung des Mitgliedschaftszeitraumes bei Librileo eingehen. Kündigungen, die später eingehen, werden als Kündigungen im Folge-Mitgliedschaftszeitraum bearbeitet. Die Kündigung bedarf der Schriftform (Post oder E-Mail); hierzu sind die unter Ziffer 1. genannten Kontaktdaten von Librileo Kundenservice zu nutzen.

Nach Eingang der Kündigung wird die Kündigung fristgerecht bearbeitet und beendet. Bis zum Wirksamkeitsdatum der Kündigung sind die Mitgliedsbeiträge für die gesamte Laufzeit der aktiven Mitgliedschaft zu entrichten, wie auch ggf. offene Beträge und anfallende Bank- und Mahngebühren u.a. bei Rücklastschriften zu begleichen.

Bei offenen Forderungen kann die Mitgliedschaft erst nach dem Begleichen aller offenen Beträge (ggf. inkl. aller anfallenden Bank- und Mahngebühren) vollständig beendet werden. Offene Forderungen werden im Auftrag von Librileo durch einen Partner gemahnt, ggf. auch in einem Inkassoverfahren. Die ggf. im Voraus entrichteten Mitgliedsbeiträge werden in voller Höhe für die ausstehenden Monate bis zum Auslaufen der Mitgliedschaft zurück erstattet und binnen 90 Tagen an den Zahlenden überwiesen. Die Rücküberweisung an ein anderes Konto als an das des Zahlenden ist ausgeschlossen.

  1. Kündigungsgründe

Die Kündigung der Mitgliedschaft ist ohne Nennung von Gründen möglich. Als Kündigungsgrund wird u.a. eine fristgerechte Kündigung verstanden und unter den im Punkt 7 genannten Bedingungen bearbeitet. Librileo behält sich vor, die Mitgliedschaft u.a. aufgrund der Vollendung des siebten Lebensjahres des Mitglieds zu kündigen und zu Ende des aktuellen beitragspflichtigen Quartals, in dem das Mitglied sieben Jahre alt geworden ist, zu beenden.

Widerspricht der Kontoinhaber der Einzugsermächtigung oder wird das Konto aufgelöst oder erloschen, wird der Mitgliedsbeitrag für den gesamten aktuellen beitragspflichtigen Zeitraum sofort fällig und muss unverzüglich inkl. aller durch den Widerspruch entstandenen Gebühren vom Vertragspartner beglichen werden. Die Mitgliedschaft endet dann zu Ende des jeweiligen beitragspflichtigen Zeitraums.

Der Vertragspartner hat alle mit der Kündigung entstandenen bzw. anfallenden Kosten (u.a. Porto, Bank-/Mahngebühren) zu tragen.

  1. Kosten

I. Es gelten die beim Abschluss der Mitgliedschaft geltenden Preise / Mitgliedsbeitragshöhen.

II. Für Bücher gelten die zum Zeitpunkt der Buchbestellung genannten Preise (u.a. unter https://librileo.de/kinderbuchverlag/).

Die genannten Kosten sind Endkosten und beinhalten jegliche Bestandteile der Mitgliedschaft oder der Buchbestellung (inkl. Porto) und verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  1. Zahlung 

Die Zahlung erfolgt abhängig vom Vertragsabschluss (u.a. per PayPal, Kreditkarte, Lastschriftverfahren) und vom BuT-Antragsverfahren der jeweiligen Städte, Kommunen und Ämter (u.a. Lastschriftverfahren, Kostenübernahme durch die BuT-Leistungstelle). Librileo behält sich das Recht vor einzelne Zahlarten (vorübergehend) einzuschränken. Bei Vertragspartnern mit Anspruch auf das BuT aus Wohnort-Regionen mit direkter Kostenübernahme durch die BuT-Leistungsstelle ist Librileo berechtigt die Direktzahlung der Leistungsstelle abzuwarten. In allen anderen Fällen ist Librileo berechtigt das Konto des Zahlenden unverzüglich mit Eintritt der Fälligkeit zu belasten.

Die Zahlung erfolgt in Vorkasse. Mitgliedsbeiträge sind für die gesamte Laufzeit der aktiven Mitgliedschaft zu entrichten und der Vertragspartner hat auch ggf. anfallende Bank- und Mahngebühren bei Rücklastschriften zu begleichen. 

  1. Fälligkeit

Die Zahlung (siehe Ziffer 9.) ist sofort mit Vertragsabschluss in voller Höhe fällig. Bei Librileo-Mitgliedschaften, abhängig vom BuT-Antragsverfahren der jeweiligen Städte, Kommunen und Ämter – insbesondere bei Direktzahlung der Leistungsstellen an Librileo, ist Librileo berechtigt, die Fälligkeitsfrist der zur Bearbeitung des BuT-Antrags notwendigen Zeit anzupassen. Sollten für einen Vertragspartner, für den das Entrichten der Mitgliedsbeiträge als Direktzahlung der Leistungsstelle an Librileo geprüft wurde, die Mitgliedsbeiträge von der Leistungsstelle nicht übernommen werden, wird die Mitgliedschaft nicht aktiviert und Librileo hat mit dem Vertragspartner zu klären, ob dieser die Mitgliedsbeiträge selbst entrichten möchte. Abhängig vom BuT-Antragsverfahren der jeweiligen Städte, Kommunen und Ämter – insbesondere bei Direktzahlung der Leistungsstellen an Librileo ist auch eine gestaffelte Zahlung in Abhängigkeit vom Bewilligungszeitraum möglich. Kommt es zur Unterbrechung dieser gestaffelten Zahlungen, wird die Mitgliedschaft pausiert.

Wird für ein nicht-Mitglied ein Zahlungseingang auf dem Bankkonto von Librileo verzeichnet, wird das eingegangene Geld binnen 90 Tagen auf dasselbe Konto von dem die Zahlung getätigt wurde zurücküberwiesen.

  1. Verzug

Kommt es zum Zahlungsverzug, behält sich Librileo vor, den Zugang zum Kauf-/Mitgliedschaftsgegenstand bis zur Nachzahlung einzuschränken bzw. einzustellen. Bis zur Nachzahlung bleibt Librileo frei von Leistungspflicht.

  1. Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Mit dem Vertragsabschluss erklärt sich der Vertragspartner damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten gemäß der DSGVO zur Qualitätssicherung gespeichert und ausgewertet wie auch an relevante Dritte (u.a. zum Zwecke der Zahlungsabwicklung im SEPA-Lastschriftverfahren) werden. Darüber hinaus erklärt er sich damit einverstanden, dass ihn Librileo oder eine durch Librileo autorisierte Einrichtung bei Rückfragen oder zum Zwecke einer wissenschaftlichen Begleitung kontaktieren darf. Die Datenschutzerklärung und die AGB können von der Webseite von Librileo von dem Vertragspartner abgespeichert und/oder ausgedruckt werden. 

  1. Bezugsregion

Die Mitgliedschaft kann nur von Vertragspartnern und für Kinder mit einer Wohnadresse in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden. Die Auslieferung des begleitenden Lernmaterials erfolgt ausschließlich an die vom Vertragspartner angegebene (Liefer-)Adresse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Lieferadresse kann von der Rechnungsadresse abweichen.

  1. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Vertragspartner ist nicht zur Aufrechnung berechtigt, es sei denn, die Forderung ist rechtskräftig festgestellt oder von Librileo unbestritten. Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Vertragspartner nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Rechtsverhältnis beruht.

  1. Eigentumsrecht und Eigentumsvorbehalt

Die Bestandteile der Mitgliedschaft sind Eigentum von Librileo. Die Vervielfältigung der Vorlesevideos sowie der Ausschnitte, wie auch ihre Veröffentlichung auf anderen Plattformen und Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet und verstößt gegen das Eigentumsrecht von Librileo, sowie gegen die Lizenzen der Verlage und Freigaben der Vorleser*innen. Die Buchboxen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum von Librileo, danach gehören Sie dem Mitglied.

  1. Pflichten des Vertragspartners

Der Vertragspartner ist verpflichtet, Anleitungen, Regeln und sonstige Hinweise von Librileo sorgfältig zu lesen und zu beachten.

Der Vertragspartner versichert, dass sämtliche von ihm im Rahmen des Vertragsabschlusses getätigten Angaben wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Rufnummer, Zahlende, Bankverbindung usw. richtig sind, inkl. Angaben zur BuT-Antragstellung. Eine Änderung dieser Daten hat der Vertragspartner Librileo unverzüglich mitzuteilen. Zusätzlich entstehende Kosten durch falsche Angaben werden dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.

Der Vertragspartner ist in Pflicht, den Briefkasten für die Zustellung der Buchbestellungen oder des begleitenden Lernmaterials (sog. Buchbox) stets zugänglich zu halten und dafür zu sorgen, dass der Name auf dem Briefkasten wie auch auf der Klingel mit den beim Vertragsabschluss genannten Angaben übereinstimmen.

Sollte der Vertragspartner einen BuT-Antrag zur Erstattung, Bezuschussung bzw. Übernahme der Mitgliedsbeiträge aus dem bundesweiten Bildungs- und Teilhabepaket gestellt haben, ist er verpflichtet, seine Leistungsstelle über das Wirksamkeitsdatum seiner Kündigung zu informieren.
Sollte der Vertragspartner im Laufe des Vertragsabschlusses ein Passwort erstellt haben, ist er verpflichtet, dieses geheim zu halten, es Dritten nicht zugänglich zu machen und nicht an Dritte weiterzugeben sowie ggf. den Zugang zu seinem Konto sorgfältig zu sichern. Für den Fall, dass der Vertragspartner den Verdacht hat oder Kenntnis davon erlangt, dass ein Dritter in Besitz seines Passwortes gekommen ist oder seine Zugangsdaten nutzt, wird er Librileo unverzüglich informieren. Hat Librileo Grund zu der Annahme, dass ein unberechtigter Dritter im Besitz des Passwortes ist, kann Librileo den Zugang ohne vorherige Ankündigung sperren. Librileo wird den Vertragspartner unverzüglich über die Sperrung informieren.

  1. Gewährleistung

Die Gewährleistungsrechte des Vertragspartners richten sich – vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen – nach den gesetzlichen Vorschriften. Ist der Vertragspartner Unternehmer, verjähren die Mängelansprüche abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB in einem Jahr. Dies gilt nicht, wenn Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, zu ersetzen sind. Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

  1. Haftung

Librileo haftet für einen Schaden im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Librileo nicht. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Leseförderprogramms überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertrags- /Partner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht) sowie für den Fall, dass Librileo eine Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit eines Leseförderprogrammbestandteiles übernommen oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder dass Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind. Im Fall der Verletzung einer Kardinalpflicht ist der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, produkttypischen Schaden begrenzt.

Die vorstehenden Regelungen über die Haftung gelten auch für die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Librileo.

Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

  1. Mitgliedschaftssprache

Die Mitgliedschaftssprache ist deutsch.

  1. Anwendbares Recht

Für die Beziehung des Vertragspartners mit Librileo gilt deutsches Recht.

  1. Gerichtsstandsvereinbarung

Sollte der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sein, ist Gerichtsstand am Sitz von Librileo in Berlin.

  1. Schlussbestimmungen

Sollten eine oder mehrere dieser Bestimmungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

  1. Sicherheitshinweis

Der Vertragspartner hat zur Kenntnis genommen, dass Kinder an dem Leseförderprogramm von Librileo nur unter Aufsicht erziehungsberechtigter Personen teilnehmen dürfen.

Gültigkeit ab 01.07.2020