Noch schnell den Kleinsten zum Fußballtraining bringen, dann direkt nach der Arbeit zum Elterngespräch in die Schule düsen. Gute Organisation und perfektes Management gehört zu einem Familienalltag einfach dazu, erstrecht für Familien mit nur einem alleinerziehenden Elternteil. Auf welche Rechte und finanzielle Hilfen Alleinerziehende Anspruch haben, erfahrt ihr hier.

Alleinerziehend in Deutschland

Neben dem Bürojob noch mal eben den Haushalt schmeißen und dann sind da ja auch noch die Kinder: In knapp 20 Prozent der in Deutschland lebenden Familien stehen Alleinerziehende vor der Herausforderung, all diese Aufgaben alleine zu meistern. Ein Großteil dieser Ein-Eltern-Familien sind Mütter, die in einem beruflichen Teufelskreis stecken. Sie möchten mehr arbeiten, kommen aber aus der Teilzeitfalle nicht mehr heraus, da sie auch Zeit für die Kinder haben möchten und sich zudem auch noch um den Haushalt kümmern müssen. Das Ergebnis: Finanziellen Herausforderungen und das Risiko, in Armut abzurutschen, wie Studien belegen.

Welche Leistungen können Alleinerziehende beantragen?

Alleinerziehende in Deutschland_Pixabay

In Deutschland gibt es jedoch rund 1,6 Millionen Alleinerziehende, von denen etwa die Hälfte auf staatliche Unterstützung angewiesen ist. Die gute Nachricht: Genau diese Familien können verschiedene finanzielle Zuschüsse vom Staat in Anspruch nehmen. Die schlechte wiederum: In dem Bürokratie-Dschungel ist es gar nicht leicht, die Ansprüche, die einem als Einelternfamiie zustehen, geltend zu machen. Welche Leistungen das im Einzelnen sind erfahrt ihr hier im Überblick:

Der Klassiker – Kindesunterhalt

Alleinerziehenden, in deren Haushalt das Kind lebt, steht Unterhalt vom anderen Elternteil zu. Die Höhe des Unterhalts richtet sich hierbei nach dem Alter des Kindes und nach dem Gehalt des zahlungspflichtigen Elternteils. Die Unterhaltszahlung geht dann an die Mutter oder den Vater, in dessen Haushalt das gemeinsame Kind lebt. In einigen Fällen können Eltern zudem einen Mehrbedarf geltend machen, wie zum Beispiel für die besondere Betreuung oder eine Therapie für das Kind / die Kinder, deren Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen werden.

Im Fall der Fälle – der Unterhaltsvorschuss

Auch wenn sich beide Elternteile einig sind, kann es vorkommen, dass die Unterhaltszahlung nicht pünktlich oder auch gar nicht vom zahlungspflichtigen Elternteil überwiesen wird. In diesem Fall schaltet sich das Jugendamt ein, dass dann einen Unterhaltsvorschuss vorstreckt. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder und steigt 2018:

  • Für Kinder bis 5 Jahren von 150 auf 154 Euro monatlich,
  • Für Kinder von 6 bis 11 Jahren von 201 auf 205 Euro monatlich,
  • Für Kinder von 12 bis 17 Jahren von 268 auf 273 Euro monatlich.

Betreuungsgeld für Berufstätige

Alleinerziehend und Vollzeit berufstätig? Wenn der eigene Nachwuchs unter drei Jahre alt ist und Mutter oder Vater arbeiten müssen, kann vom anderen Elternteil der sogenannte Betreuungsunterhalt verlangt werden. Auch hier richtet sich die Summe nach dem Einkommen der unterhaltspflichtigen Person, aber auch nach dem Wohnort. Die Kosten können dann von 0 bis zu 600 Euro variieren.

Ein Recht für alle – das Kindergeld

Einelternfamilien haben natürlich – genau wie andere Familien auch – Anspruch auf das Kindergeld. Dem Elternteil, bei dem das Kind lebt, steht das monatliche Kindergeld in voller Höhe zu. Es umfasst seit dem 01.01.2018:

  • Für das erste und zweite Kind je 194 Euro monatlich,
  • Ab dem dritten Nachwuchs beläuft sich die Summe auf 200 Euro und für jedes weitere Kind werden es dann 225 Euro.

Elterngeld für Vollzeitbetreuung

Alleinerziehende, die nicht wieder arbeiten gehen und den Nachwuchs Zuhause betreuen erhalten in der Regel die kompletten 14 Monate Elterngeld, ohne dass sie sich diese Zeit mit dem anderen Elternteil des Kindes aufteilen müssen. Das Elterngeld richtet sich dabei auch wieder nach der Höhe des Einkommens der vergangenen Jahre. Werden weitere stattliche Zuschüsse in Anspruch genommen, wie beispielsweise Wohngeld, Sozialhilfe und die bereits genannten Optionen zur Kinderbetreuung, kann sich das Elterngeld entsprechend verändern.

Bildungspaket, Sozialhilfe & Co.

Alleinerziehende, die finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten (Hartz IV, Sozialhilfe, Wohngeldzuschuss, Kindergeldzuschuss) haben Anrecht auf das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Das Bildungspaket deckt zum Beispiel die anfallenden Kosten für das Mittagessen in der Kita, die Mitgliedschaft in der Musikschule und im Sportverein. Auch eine Mitgliedschaft in unserem Leseförderprogramm ist durch das BuT möglich. Familien können so regelmäßig kostenfreie Bücherboxen für ihren Nachwuchs erhalten und an öffentlichen Lesestunden teilnehmen. Eine weitere Option auf finanzielle Unterstützung ist das Wohngeld, welches Alleinerziehende mit sehr geringem Einkommen als Zuschuss zur eigenen Miete bei der Wohngeldstelle ihres Heimatortes beantragen können. Für einige Einelternfamilien gibt es auch die Möglichkeit, Sozialhilfe zu beantragen, die beispielsweise dann gezahlt wird, wenn der Elternteil aufgrund der Betreuung des eignen Nachwuchses einfach nicht arbeiten kann oder zu wenig Geld in der Teilzeitstelle erhält.

Fazit: Der frühe Vogel fängt das Geld

Einelternfamilie_pixabay

Auch wenn eine Trennung immer mit einer emotional schwierigen Zeit verbunden ist, sollten sich Mütter und Väter so früh wie möglich über ihre Rechte und Ansprüche informieren, um rechtzeitig Hilfe beantragen zu können. Der erste Schritt wäre eine Beratungsstelle in der eigenen Umgebung aufzusuchen. In der Praxis ist es nämlich so: Jede Situation ist anders. Dort erhalten Alleinerziehende eine individuelle Beratung und können zugleich feststellen, welche der jeweiligen Zuschüsse überhaupt Sinn machen.